Freunde werben Freunde - Teil­nahme­beding­ungen

  • Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion „Freunde werben Freunde“ ist, dass der Vertragsabschluss direkt über GENO Energie erfolgt. Ausgenommen sind Mitarbeiter von Vertriebspartnern der GENO Energie GmbH sowie Mitarbeiter von genossenschaftlichen Unternehmen.
  • Du kannst dich nicht selbst als Kunden für GENO Energie-Produkte werben.
  • Falls eine geworbene Person schon einmal Kunde bei der GENO Energie war, muss dies mindestens 2 Jahre zurückliegen. Ausnahme ist, wenn du einen Freund, der aktuell Kunde bei der GENO Energie ist, für eine zusätzliche, neue Lieferadresse für GENO Energie wirbst.
  • Die Strom- bzw. Gasbelieferung für die geworbene Person muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen können. Ist dein Freund oder deine Freundin bei einem Vorversorger durch einen längerfristigen Vertrag gebunden, kann die Werbung erst zum Ende des laufenden Vertrags erfolgen.
  • Der von dir geworbene Neukunde darf den Vertrag für die Belieferung mit dem gewählten Tarif nicht innerhalb des ihm zustehenden Widerrufsrechts gegenüber der GENO Energie widerrufen.
  • Bei Missachtung der Teilnahmebedingungen oder sonstigen Missbräuchen verfällt der Anspruch auf die Prämie. Bereits ausgezahlte Prämien sind, soweit bei der entsprechenden Empfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche der GENO Energie bleiben hiervon unberührt.
  • Die GENO Energie kann die Teilnahmevoraussetzungen für das Empfehlungsprogramm jederzeit ändern oder ergänzen.
  • Mit der Teilnahme erkennt der Kunde diese Teilnahmebedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Die GENO Energie erhebt, verwendet und nutzt die personenbezogenen Daten des Werbers und des Empfängers nur im Rahmen der Abwicklung dieses Empfehlungsprogramms. Eine darüber hinausgehende Datenverwendung findet nicht statt, es sei denn, der Werber oder der Empfänger haben in diese eingewilligt oder die GENO Energie ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Datenverwendung berechtigt oder verpflichtet.